Oswald Rohrsysteme
A-8583 Modriach 93

Büro und Lager:
Packerstrasse 188
8561 Söding

Fax: 03137/39 784


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Liefer- und Verkaufsbedingungen

1. Allgemeines
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die nachstehend angeführten Liefer- und Zahlungsbedingungen wesentliche Bestandteile des mit der Firma OSWALD Rohrsysteme abgeschlossenen Vertrages sind.

2. Lieferverpflichtung
Unsere schriftlichen Angebote gelten, sofern nicht anders vereinbart, 14 Tage ab Erstellung. Bestellungen gelten in der Regel erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Für den Umfang der Lieferungen gelten die in unserer Auftragsbestätigung niedergeschriebenen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sämtliche Vereinbarungen über Aufträge gelten nur unter der Voraussetzung, dass die Hersteller oder die Lieferungen nicht durch höhere Gewalt (Krieg, Streik, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen oder Unfälle) unmöglich gemacht oder erschwert wurden. Das gleiche gilt, wenn diese Umstände eine Unterlieferung betreffen. Diese Ereignisse entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren unmittelbar zusammenhängenden Lieferpflichten. In allen Fällen verzichtet der Käufer auf Schadenersatzansprüche jeder Art.

3. Lieferfrist
Die von uns bestätigten oder angegebenen Liefertermine gelten nur als annähernd und ohne Verbindlichkeit, sofern sie via Spedition oder Paketdienst geliefert werden. Für etwaige Nachteile aus Terminüberschreitung wird keinerlei Schadensersatz geleistet.

4. Gewährleistung
Jede Gewährleistung für die Qualität der gelieferten Erzeugnisse obliegt dem Produzenten bzw. dem Generalimporteur. Eventuelle Reklamationen sind uns unverzüglich bei Eintreffen der Ware schriftlich zu melden. Zur Vornahme der uns notwendig erscheinenden Reparatur oder Änderung bzw. zur Lieferung von Ersatzerzeugnissen, hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert er dies, sind unsere Produzenten bzw. Generalimporteure von der Gewährleistung befreit. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind alle Mängel, die durch übermäßige Beanspruchung, nachlässiger und/oder unrichtiger Behandlung bzw. gewaltsamer Beschädigung entstanden sind. Werden vom Käufer, ohne unsere vorherige Zustimmung, irgendwelche Arbeiten an der gelieferten Ware durchgeführt, erlischt in jedem Fall jegliche Gewährleistungspflicht. Eine Haftung, dass die gelieferten Waren für die vom Käufer vorgenommen Zwecke geeignet sind, besteht unsererseits nicht.

5. Preise
Alle Preise, wenn andere Abmachungen nicht schriftliche bestätigt sind, gelten ab Lagerplatz Söding. Wir behalten uns vor, falls sich die Rohstoff- und Transportpreise gravierend verändern, unsere Preise diesen angleichen.

6. Versand
Der Versand erfolgt stets, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf Gefahr des Empfängers bzw. Käufers. Für Beschädigung und Verluste während des Transportes, wird unsererseits keine Haftung übernommen. Falls der Empfänger bzw. Käufer keine besonderen Versandvorschriften erteilt, versenden wir auf dem, nach unserem Ermessen, besten Weg. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht nicht.

7. Streckengeschäft
Wenn die Lieferung der bestellten Ware auf Wunsch des Empfängers bzw. Käufers an andere, von ihm genannten Adressen erfolgt, oder ein Umladen erforderlich ist, wird diese Zeit als Mehraufwand nach verrechnet.

8. Zahlungsbedingungen
Diese sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, wenn nicht anders vereinbart, in bar oder auf unser Bankkonto (Raiffeisenbank Krottendorf, Kontonummer 1.000.553, BLZ 38.211) ohne Abzug zu leisten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, werden unsererseits 3% Überzugszinsen, ab Verfallstag bis zum Zahlungstag, in Rechnung gestellt. Bei Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Kunden, können wir auch jeder Zeit von allen, mit dem Käufer laufenden Verträgen, ganz oder teilweise zurücktreten.

9. Eigentumsvorbehalt
Grundsätzlich bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer darf bis zur völligen Bezahlung unserer Waren, diese weder veräußern noch belasten, noch in sonstiger Weise darüber verfügen und muss uns im Falle einer Pfändung unverzüglich benachrichtigen. Kommt der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten oder Zahlungsverzug, dann sind wir berechtigt, unsere Waren ohne Verzicht auf Ansprüche wieder an uns zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt vom Vertrag hat uns der Käufer neben der Entschädigung für eventuelle Nutzungen oder Beschädigung eine Wertverminderung zu ersetzten. Der Eigentumsvorbehalt gilt nicht nur bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sondern auch bis zur Bezahlung aller vergangenen Warenlieferungen.

10. Zahlung
Zahlungen dürfen nur direkt an uns geleistet werden. Die offenen Rechnungsbeträge sind in der Regel sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug, wenn nicht anders vereinbart, fällig.

11. Gerichtsstand
Bezirksgericht Voitsberg